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Senat der Universität Bielefeld beschließt Fortführung der Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro pro Semester (Nr. 21/2009)
Planungssicherheit zur Verbesserung von Studium und Lehre
Der Senat der Universität Bielefeld hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Studienbeitragssatzung verabschiedet. Der bisherige Studienbeitrag in Höhe von einheitlich 350 Euro pro Semester wird damit auch künftig erhoben. Die Neufassung der Satzung wird ab kommendem Sommersemester unbefristet gültig und löst die auslaufende Übergangsregelung ab. Da im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzkontingent für Zuschauer zur Verfügung stand, wurden die Debatte und die Abstimmung audiovisuell in die zentrale Universitätshalle übertragen.
Der Senat hatte die Einführung von Studienbeiträgen erstmals zum Wintersemester 2006/2007 beschlossen, um die Bedingungen für Studium und Lehre zu verbessern. Die Neufassung der Beitragssatzung war notwendig geworden, da die bisherige Satzung Ende März ausläuft. "Mit der heutigen Entscheidung des Senats haben wir Planungssicherheit, um weitere Verbesserungen in Studium und Lehre durchführen zu können", kommentierte der Rektor der Universität Bielefeld, Professor Dr. Dieter Timmermann, den Beschluss.
Die Grundlage für die Beitragssatzung bildet das im Jahr 2006 für NRW erlassene "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen". Darin überlässt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Entscheidung über die Einführung von Studienbeiträgen den Hochschulen selbst, maximal dürfen jedoch 500 Euro erhoben werden. Inzwischen haben nahezu alle Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen Studienbeiträge eingeführt.
Über die Verwendung der Studienbeiträge entscheiden an der Universität Bielefeld Studienbeitragskommissionen. Sie sind zur Hälfte mit Studierenden besetzt. Bislang wurden über 80 Prozent der Studienbeitragsmittel für zusätzliches Personal ausgegeben: für Lehrende, Hilfskräfte sowie Mitarbeiter für Beratung und Betreuung. Aktuell werden 535 Personen aus Studienbeitragsmitteln beschäftigt, sie bieten Beratung, Betreuung und zusätzliche Lehrveranstaltungen. Dadurch werden die Bedingungen für Studium und Lehre verbessert.
Der Senat der Universität Bielefeld ist ein gewähltes Kollegialorgan. In ihm sind alle Statusgruppen der Universität (Studierende, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) vertreten.
Um dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit (insbesondere der Studierenden) nachzukommen, wurde der Tagesordnungspunkt "Studienbeiträge" audiovisuell in die zentrale Uni-Halle übertragen. Am Rande der Sitzung kam es zu studentischen Protesten gegen die Studienbeiträge.