Pressemitteilungen
Senat der Universität Bielefeld beschließt Studienbeiträge (Nr. 126/2006)
Der Senat der Universität Bielefeld hat auf seiner heutigen Sitzung (12. Juli 2006) die Einführung von Studienbeiträgen zum Wintersemester 2006/2007 an der Universität Bielefeld beschlossen und eine entsprechende Beitragssatzung verabschiedet. Da im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzkontingent für Zuschauer zur Verfügung stand, wurde die Debatte und die Abstimmung audiovisuell in die zentrale Universitätshalle übertragen.
"Die Satzung sieht einige innovative Ausnahmen und Sonderregelungen vor und kommt damit - im Vergleich mit anderen Hochschulen - den Interessen der Studierenden im besonderen Maße entgegen", betont Rektor Prof. Dr. Dieter Timmermann.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Entscheidung über die Einführung und die Höhe von Studienbeiträgen per Gesetz ("Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen") den Hochschulen überlassen. Die Universitäten und Fachhochschulen können in ihren Beitragssatzungen zudem weitgehend selbst über Ausnahmen und Befreiungen entscheiden. Die Mehrzahl der Fachhochschulen in NRW hat sich in den letzten Wochen für Studienbeiträge entschieden.
Die Mehrheit des Senats der Universität Bielefeld sieht die Notwendigkeit, die Bedingungen für Studium und Lehre zu verbessern. Das ist in Zeiten leerer Staatskassen nur mit Studienbeiträgen möglich.
Der Senat hatte sich am 1. Februar erstmals mit der Einführung von Studienbeiträgen an der Universität Bielefeld beschäftigt. Die Beitragssatzung wurde dem Senat vom Prorektor für Studium und Lehre, Prof. Dr. Gerhard Sagerer, zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Vorausgegangen waren monatelange und intensive Beratungen in der Lehrkommission, in der Studierende die zahlenmäßig größte Statusgruppe stellen.
500 Euro Studienbeitrag für neue, Staffelung für bereits eingeschriebene Studierende
Neu eingeschriebene Studierende an der Universität Bielefeld zahlen ab dem Wintersemester 2006/2007 einen Studienbeitrag von 500 Euro pro Semester.
Studierende, die aktuell bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, zahlen erst ab dem Sommersemester 2007. Für sie gilt darüber hinaus eine Staffelung - je länger sie eingeschrieben sind, desto geringer ist der Beitrag: Sie zahlen während ihres gesamten Studiums pro Semester 400 Euro (wenn sie im Wintersemester 2006/2007 im 2. und 3. Hochschulsemester eingeschrieben sind), 300 Euro (4. und 5. Hochschulsemester), 200 Euro (6. und 7. Hochschulsemester) beziehungsweise 100 Euro (8. bis 14. Hochschulsemester). Damit wird berücksichtigt, dass die bereits eingeschriebenen Studierenden nicht mehr in dem Maße an den Verbesserungen der Lehr- und Studienbedingungen, die durch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen bewirkt werden sollen, teilhaben können wie neue Studierende. Zudem ist die Regelung als besondere Vertrauensschutz- und Übergangsbestimmung anzusehen.
Diese Staffelung der Studienbeiträge ist einmalig in Nordrhein-Westfalen.
Universität übernimmt Verantwortung für Länge des Studiums
Die Bielefelder Beitragssatzung beinhaltet noch weitere Regelungen, die die sozialen Belange der Studierenden berücksichtigen. Besonderes innovativ: Die Satzung sieht nach Ablauf der Darlehensberechtigung - Studierende in Nordrhein-Westfalen können zur Finanzierung der Studienbeiträge ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen NRW-Bank in Anspruch nehmen (ohne Bonitätsprüfung und für den Zeitraum der Regelstudienzeit plus vier Semester) - zwei beitragsfreie Semester vor. Die Universität berücksichtigt so die besondere Belastung der letzten Studienphase. Sie möchte Studienabbrüche "kurz vor Schluss" verhindern und zudem ein sinnvolles Teilzeitstudium ermöglichen. Dies ist ebenfalls beispiellos in NRW. "Wir wollen mit den Beiträgen die Studienbedingungen so verbessern, dass Studierende zügig und gut ihr Studium beenden können - mit dieser Regelung übernehmen wir konsequenterweise auch ein Stück Verantwortung, wenn das Studium länger als eigentlich vorgesehen dauert", so Sagerer.
Augenmerk auf Studierende mit Kind und ausländische Studierende
Studierende mit Kind befreit die Universität Bielefeld von den Beiträgen bis maximal "Regelstudienzeit plus vier Semester" (entspricht dem Zeitraum, in dem ein Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank besteht). Auch hier: Keine NRW-Hochschule geht mit ihrer Befreiung so weit. Das Gesetz sieht beispielsweise nur mindestens drei Semester vor. Damit beweist die Universität Bielefeld, dass sie von der Hertie-Stiftung zu Recht als "familien-freundliche Hochschule" zertifiziert wurde.
Besonderes Augenmerk hat die Universität auf die Situation ausländischer Studierender gelegt, d.h. auf Ausländer, die außerhalb Deutschlands die Hochschulzulassung erlangt haben und an der Universität Bielefeld studieren möchten. "Der Gesetzgeber hat diesen ausländischen Studierenden keinen Darlehensanspruch eingeräumt, obwohl sich alle Hochschulen im Sinne der Internationalisierung dafür stark gemacht haben", kritisiert Sagerer. Deshalb wird die Universität Bielefeld den Betroffenen, sofern sie qualifiziert und bedürftig sind, ein Stipendium gewähren. "Ich bin überzeugt, dass so kein ausländischer Studierender, der in Bielefeld studieren will, durch die Einführung der Studienbeiträge davon abgehalten wird", betont der Prorektor.
Auch für studentisches Engagement in der Selbstverwaltung und für Gleichstellungsbeauftragte können Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Bei der Verteilung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen haben die Studentinnen und Studenten ein weit reichendes Mitspracherecht und die Möglichkeit der Kontrolle: Die entscheidenden Gremien auf zentraler wie auch auf Fakultätsebene werden jeweils zur Hälfte mit Studierenden und Lehrenden besetzt.
"Rektorat und Senat der Universität Bielefeld war die Bedeutung der Entscheidung zur Einführung von Studienbeiträgen sehr bewusst", betont Rektor Prof. Dr. Dieter Timmermann. "Wir haben uns die nötige Zeit gelassen, intensiv beraten und die Argumente und Anregungen der Studierenden sehr ernst genommen."
Kurzmeldung
Der Senat der Universität Bielefeld hat auf seiner heutigen Sitzung (12. Juli 2006) die Einführung von Studienbeiträgen zum Wintersemester 2006/2007 an der Universität Bielefeld beschlossen und eine entsprechende Beitragssatzung verabschiedet. Da im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzkontingent für Zuschauer zur Verfügung stand, wurde die Debatte und die Abstimmung audiovisuell in die zentrale Universitätshalle übertragen.
"Die Satzung sieht einige innovative Ausnahmen und Sonderregelungen vor und kommt damit - im Vergleich mit anderen Hochschulen - den Interessen der Studierenden im besonderen Maße entgegen", betont Rektor Prof. Dr. Dieter Timmermann.