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Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft .
Zwischen Triumph- und Tragödienerzählung. (Nr. 41/2003)
Das Recht nimmt in unserer Vorstellung einen zwiespältigen Platz ein. Einerseits schätzen wir es als kulturelle Errungenschaft, mit der wir den Naturzustand bezwungen und zivilisiert haben. Andererseits misstrauen wir dem Recht, das uns diesseitig und häufig ungerecht erscheint. "Unsere Kultur räumt dem Recht einen ambivalenten Platz zwischen Triumph- und Tragödienerzählung ein", meinen Ulrich Haltern und Christoph Möllers. Wer sich darüber informieren wolle, würde aber bei Juristen normalerweise vergeblich nachfragen. Daran werde erkennbar, dass der Dialog zwischen Rechts- und Geisteswissenschaften spärlich geblieben ist. Die Arbeitsgemeinschaft "Recht als Kulturwissenschaft" will diesen Dialog in Gang bringen. Sie veranstaltet hierzu im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld vom 4. bis 5. April eine Tagung, die Ulrich Haltern (Berlin) und Christoph Möllers (Heidelberg) leiten werden.
"Recht ist mehr als lediglich ein Körper von Rechtsnormen", sagen die beiden Tagungsleiter: "Ähnlich wie Sprache ist Recht ein Teil von uns, den wir beeinflussen können, der aber zugleich uns beeinflusst. Wir gehören unserem Recht mehr, als dieses uns gehört. Wer das Recht kulturwissenschaftlich studiert, erfährt daher viel über sich selbst. Dies soll anhand verschiedener Zugänge erprobt werden, darunter Visualität, Text, Glaube, Zeit, Technik, Pop und Gewalt. Die Themen reichen vom Zusammenhang zwischen Essen, Konsumkultur und Grundrechten bis zum Fürstenspiegel; sie schreiten einen Zeitraum vom Mittelalter über das Florenz der Renaissance bis hin zur Gegenwart ab."
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstaltungsleitung:
Dr. Ulrich Haltern, ulrich.haltern@rewi.hu-berlin.de; Dr. Christoph Möllers, cmoellers@uni-hd.de, Tagungsbüro des ZiF: Telefon 0521/106 2769.