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Prüfungsgremium spricht Empfehlungen zugunsten von Studierenden aus (Nr. 196/2008)
Asbestbedingte Schließung von Teilen der Universitätsbibliothek: Nach Einzelfallprüfung ist Rückzahlung von Studienbeiträgen möglich
Nach intensiven Beratungen in den vergangenen Monaten hat das §11-Prüfungsgremium der Universität Bielefeld in seiner Sitzung am 23. Oktober 2008 einstimmig Empfehlungen zugunsten der Studierenden ausgesprochen, die durch die asbestbedingte siebenwöchige Schließung von Teilen der Universitätsbibliothek (Bereich Geschichte und Philosophie) betroffen waren. Das Gremium empfiehlt dem Rektorat, diese Fälle, soweit erforderlich, weiter aufzuklären, wohlwollend zu prüfen und - wenn möglich - Entscheidungen zugunsten der Studierenden herbeizuführen. Für Studierende, deren Studium sich um ein Semester verzögert hat, kann dies eine vollständige Erstattung des Studienbeitrages für ein Semester bedeuten. Studierende, die noch in einem Magisterstudiengang studieren (diese Studiengänge laufen wegen der Umstellung auf die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge alsbald aus), sollen verlängerte Fristen für die Ablegung von Prüfungen eingeräumt werden. Schließlich - so die Empfehlung - sollte sich das Rektorat gegenüber dem BAföG-Amt für eine Verlängerung der BAföG-Zahlungen für die betroffenen Studierenden einsetzen.
Der Entscheidung war eine Befragung von mehr als 2400 Studierenden der Fächer Geschichtswissenschaften und Philosophie vorausgegangen. Gerade einmal 39 Studierende haben auf die Fragen, ob und wie sie durch die Schließung Nachteile für ihr Studium erlitten haben, reagiert. Diese geringe Zahl der Rückmeldungen ist ein Grund, warum das Prüfungsgremium kein flächendeckendes Problem feststellte, sondern einzelfallbezogene Lösungen empfiehlt.
Bereits während der Schließungszeit der Bibliothek galten umfangreiche und weitgehende Sonderregelungen für betroffene Studierende.
Mit der Einführung von Studienbeiträgen war durch das Gesetz den Hochschulen vorgegeben worden, ein Prüfungsgremium einzusetzen. Aufgabe des Prüfungsgremiums, das oft missverständlich als "Geld-Zurück-Gremium" bezeichnet wird, ist es, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation der Hochschule zu überprüfen; stellt es strukturelle Probleme, also "nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehr- oder Studienorganisation fest, empfiehlt es der Hochschule Maßnahmen" (§ 11 StBAG). Dem Gremium gehören zur Hälfte Studierenden an. Vorsitzender ist eine neutrale Person, die nicht Mitglied der Hochschule ist. An der Universität Bielefeld steht Karsten Gebhardt, Vorsitzender des Vorstands des Johanneswerkes, dem 10-köpfigen Gremium vor.
Neben diesem Prüfungsgremium gibt es an der Universität Bielefeld bereits seit etwa vier Jahren eine sogenannte Härtefallkommission, die sich mit Anträgen von Studierenden auf Erlass oder Erstattung ihrer Studiengebühr ("Langzeitstudiengebühren") beziehungsweise seit 2006 ihres Studienbeitrags auf Grund besonderer Lebensumstände oder Schicksalsschläge befasst. Insbesondere diese Härtefallkommission wird sich jetzt mit der Mehrzahl der bislang bekannt gewordenen und im Prüfungsgremium behandelten Fälle befassen.
Nach der Sitzung äußerte sich der Vorsitzende des Prüfungsgremiums Karsten Gebhardt, wie folgt:
"Das Prüfungsgremium hat die Beschwerden der Studierenden, die durch die Schließung der UB betroffen waren, sehr ernst genommen und eingehend diskutiert. Es hat dem Rektorat nun empfohlen, diese Fälle wohlwollend zu prüfen und, wenn irgend möglich, zugunsten der Studierenden zu entscheiden bzw. gegenüber dem BAföG-Amt hierauf hinzuwirken. Ich freue mich insbesondere, dass dieser Beschluss einstimmig - auch mit den Stimmen der Studierenden - zustande gekommen ist."
"Ich gehe davon aus, dass das Rektorat den Empfehlung des §11-Gremiums nachkommen wird," ergänzt Prof. Dr. Rolf König, Prorektor für Finanzangelegenheiten und Ressourcen. Er ist Mitglied des Prüfungsgremiums.
Das Rektorat wird sich zeitnah mit den Empfehlungen beschäftigen.