Pressemitteilungen
Novellierung des Urheberrechts aus Sicht von Wissenschaft und Studium: Universität Bielefeld befürchtet katastrophale Folgen für Forschung und Lehre (Nr. 112/2006)
Das Rektorat der Universität Bielefeld fordert die wissenschaftsfreundlichere Ausgestaltung des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für ein neues Urheberrecht. Andernfalls sind katastrophale Folgen für die Forschung und Lehre zu befürchten.
Den vorliegenden Gesetzentwurf hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 19. Mai kritisiert: Die Länder sehen gravierende Nachteile auf die deutschen Hochschulen zukommen. Auch die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und das Aktionsbündnis Urheberrecht haben bereits frühzeitig mahnend auf die negativen Konsequenzen für den Forschungsstandort Deutschland hingewiesen.
Die Universität Bielefeld kritisiert insbesondere die drohende massive Behinderung des Ausbaus der digital gestützten Lehre, die nach Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge eine zentrale Bedeutung in der Unterstützung der Präsenzlehre erfährt. Durch den Wegfall der so genannten "Intranet-Regelung" (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG) droht die Bereitstellung von Fachliteratur, Skripten und anderen Medien über elektronische Lehr-/Lernplattformen zu einem "rechtlichen Roulette" für Lehrende und Studierende zu werden. Anstelle der dringend notwendigen Zeitersparnis bei der Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen, würden Rechteklärung und massenhafte Papierkopien die eigentliche inhaltliche Arbeit in den Hintergrund drängen. Das Lernen von zu Hause, über die digitalen Netze, geriete ebenfalls ernsthaft in Gefahr. Die Universität Bielefeld fordert daher die unbefristete Verlängerung der "Intranet-Regelung".
Verheerend würde sich auch die geplante Neuregelung des elektronischen Kopienversands auswirken (§ 53a UrhG). Dieser soll in Zukunft nur dann erlaubt sein, wenn Verlage keine eigenen Angebote vorhalten. Die Folge wären massive finanzielle Mehrbelastungen für Studierende und Wissenschaftler. Zurzeit kostet die Dokumentlieferung durch Bibliotheken zwischen 1,50 und 5 Euro, in Zukunft würden für Angebote von Verlagen zwischen 30 und 50 Euro pro Artikel anfallen. Dadurch würde Deutschland gravierende Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern wie den USA und Großbritannien in Kauf nehmen, die an ihren Bibliotheken wissenschaftsfreundliche Versandregelungen für Kopien getroffen haben. Die Universität Bielefeld fordert vergleichbare Regelungen auch für deutsche Hochschulen.
Die Universität Bielefeld kann die Argumente des Bundesjustizministeriums für die vorliegenden Neuregelungen nicht nachvollziehen. Der besonders hervorgehobene Schutz des Urheberrechts wird offensichtlich unkritisch vom Wirtschafts- auf den Wissenschaftsbereich übertragen. Im Wissenschaftsbereich aber sind die Urheber zugleich immer auch Nutzer geschaffener Werke, die wiederum ein essentielles Interesse am umfassenden Zugriff auf alle wissenschaftlich relevanten Informationen haben. Die Universität Bielefeld schließt sich daher den Forderungen des Bundesrats an, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen" Rechnung zu tragen. Was "Open Source" für die Software-Entwicklung bedeutet, ist "Open Access" für die Wissenschaft - eine Bewegung, die zur Förderung des freien Austauschs wissenschaftlicher Erkenntnisse ein alternatives Publikations- und Finanzierungsmodell für Forschungsergebnisse propagiert. Nicht mehr der Zugang zur Information wird dabei bezahlt, sondern der eigentliche Prozess des Publizierens. Entsprechende Modelle werden durch neue und traditionelle Verlage mittlerweile angeboten.
Bereits im Juni 2005 hat das Rektorat der Universität Bielefeld eine Resolution zu "Open Access" verabschiedet. Dass Urheberrecht, Open Access und Interessen von Verlagen kein Gegensatz sein müssen, zeigen übrigens die Aktivitäten der Universität Bielefeld mit BioMed Central und Springer Science Business Media: Die beiden Verlage bieten "Open Access"-Angebote, die von Bielefelder Wissenschaftlern gegen eine Gebühr zum Veröffentlichen von Artikeln genutzt werden.
Die Universität Bielefeld steht im engen Kontakt mit anderen Hochschulen des Landes und ersucht alle politischen Mandats- und Entscheidungsträger um dringende Unterstützung der vitalen Interessen von Forschung und Lehre in den anstehenden Bundestagsberatungen zum Urheberrecht.