Pressemitteilungen
Neu: Bewerbung für fachwissenschaftlichen Bachelor Chemie nötig (Nr. 72/2013)
Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs in Nordrhein-Westfalen ist Planungssicherheit notwendig
Zum Wintersemester 2013/2014 müssen sich Studieninteressierte für den fachwissenschaftlichen Bachelor Chemie bewerben – die Universität Bielefeld hat für das Fach eine örtliche Zulassungsbeschränkung beantragt. In den vergangenen Jahren war eine Einschreibung ohne Bewerbung möglich. Der Grund für diesen Schritt: Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs brauchen die Universität Bielefeld und ihre Fakultät für Chemie Planungssicherheit. Aber kein Grund zur Panik: Die Fakultät geht davon aus, dass für alle Bewerberinnen und Bewerber ein Studienplatz zur Verfügung steht, also letztlich alle zugelassen werden können.
Mit dieser Maßnahme wird angesichts des doppelten Abiturjahrgangs sichergestellt, dass die Universität nicht von einer unerwartet hohen Nachfrage überrascht wird. Gerade in naturwissenschaftlichen Fächern hängt die Qualität des Studiums von Ressourcen ab, die kurzfristig nicht wesentlich erhöht werden können – so steht beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl an Laborplätzen zur Verfügung. „Qualität in der Ausbildung hat für die Fakultät für Chemie Priorität“, betont der Dekan, Professor Dr. Norbert Mitzel.
Mit einer Zulassungsbeschränkung stellen Hochschulen sicher, dass für ihre Studierenden ausreichend Kapazitäten – Lehrpersonal, Räumlichkeiten und weitere Ressourcen – zur Verfügung stehen. Aus der vorhandenen Kapazität ergibt sich eine Anzahl an Studienplätzen, die die Hochschule mindestens zur Verfügung stellen muss. Die Zulassungsbeschränkungen werden beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und dort genehmigt. Ohne eine Zulassungsbeschränkung kann sich jeder Interessierte ohne Bewerbung einschreiben – in einzelnen Fächer kann das zu schwierigen Verhältnissen führen. Die Universität Bielefeld will ihren Studierenden die Möglichkeit bieten, das Studium unter guten Bedingungen und in angemessener Zeit abzuschließen.
Bei Zulassungsbeschränkungen in einem Studiengang spricht man auch vom Numerus Clausus (NC). Der „NC-Wert“ eines Studiengangs ist kein vorab von der Universität festgelegter Wert, sondern ergibt sich erst im Nachhinein. Es steht eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, von denen an der Universität Bielefeld 80 Prozent nach der Abiturnote vergeben werden. Der Bewerber, der den letzten Studienplatz erhält, legt mit seiner Abiturnote den „NC-Wert“ fest. Die Zulassungsbeschränkung greift erst, wenn die Zahl der tatsächlich an einem Studienplatz interessierten Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fächer, in denen dies nicht der Fall war, das heißt alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden. Zudem gibt es in den zulassungsbeschränkten Fächern die Möglichkeit, über Wartesemester (die Zeit zwischen Abitur und Bewerbung) eine Zusage zu bekommen – dies trifft auf 20 Prozent der Studienplätze eines Studiengangs zu.
Die Universität Bielefeld empfiehlt allen Studieninteressierten, sich aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht von einer Bewerbung abhalten zu lassen.
Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn im Wintersemester 2013/2014 beginnt am 1. Juni und endet am 15. Juli.
Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Universität Bielefeld unter
www.uni-bielefeld.de/bewerbung
Eine Übersicht über sämtliche Studiengänge an der Universität Bielefeld findet sich unter
www.uni-bielefeld.de/ba-studiengaenge
Bitte vormerken: Pressegespräch mit dem Rektor der Universität Bielefeld
Am 6. Juni lädt die Universität Bielefeld um 14.00 Uhr zum Pressespräch mit Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer ein.
Themen:
- Stand der Vorbereitung zum Doppelten Abiturjahrgang
- „Keine Angst vor dem NC“