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Klage gegen Beitragsbescheid zur Zahlung von Studienbeiträgen - Ziel: Rechtsunsicherheit schnellstmöglich beenden (Nr. 38/2007)
Eine Studierende der Universität Bielefeld hat in Absprache mit dem AStA vor dem Verwaltungsgericht in Minden eine Klage gegen den Beitragsbescheid der Universität Bielefeld zur Zahlung der Studienbeiträge eingereicht. Diese Klage geht auf entsprechende Gespräche zwischen Universitätsleitung und AStA zurück. Die Universität Bielefeld ist angesichts der Rechtsunsicherheit an einer schnellen Klärung interessiert und finanziert daher die Kosten für das Verfahren.
Die Universitätsleitung ist sicher, dass sowohl das Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz (HFGG) als auch die Gebührensatzung der Universität Bielefeld einer rechtlichen Prüfung standhalten. Dennoch: Solange Klagen anhängig sind, gibt es bei den Planungen zur Verwendung der Mittel aus den Studienbeiträgen eine Unsicherheit. Selbstverständlich richtet sich die Unterstützung der Klage nicht gegen das Gesetz oder die Landesregierung. Sie dient ausschließlich einer schnellstmöglichen Beendigung der Rechtsunsicherheit - im Interesse der gesamten Universität Bielefeld.
Der AStA der Universität Bielefeld hat alle Studierenden aufgefordert, Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einzulegen. Es wird mit knapp 5.000 Widersprüchen gerechnet. Sollte das Verwaltungsgericht der Klage stattgeben, müsste die Universität Bielefeld die eingenommenen Studienbeiträge zurückzahlen.
Die Universität Bielefeld hat zum Wintersemester 2006/2007 von den Studienanfängern 500 Euro Studienbeiträge erhoben. Im Sommersemester 2007 müssen alle Studierenden - abhängig davon, in welchem Semester sie sich befinden - zwischen 100 und 500 Euro Studiengebühren zahlen. Der Verteilungsschlüssel sieht vor, dass 50 Prozent der Mittel direkt zur Verwendung an die Fakultäten gehen (abhängig von den Studierendenzahlen), 20 Prozent nach einem Antragsverfahren verteilt und 30 Prozent für zentrale Maßnahmen verwendet werden.