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Honorarprofessur für Michael Terbille (Nr. 27/2005)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld verleiht am Mittwoch, dem 2. Februar, um 17.15 Uhr im Hörsaal 15 eine Honorarprofessur an den Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Terbille. Nach der Begrüßung durch den Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Detlef Kleindiek, wird Prof. Dr. Fritz Jost die Laudatio halten. Überreicht wird die Honorarprofessur-Urkunde durch den Prorektor für Studium und Lehre, Prof. Dr. Gerhard Sagerer. Das Schlusswort hat Michael Terbille. Er wird über "Das Alles- oder Nichts-Prinzip im zukünftigen Versicherungsrecht" referieren.
Der neue Honorarprofessor Michael Terbille ist der Fakultät für Rechtswissenschaft seit vielen Jahren als Lehrbeauftragter verbunden. Seine Lehrtätigkeit begann im Wintersemester 1997/98 mit einer Veranstaltung zum Versicherungsrecht im Bielefelder Kompaktkurs. Seit dem Wintersemester 1998/99 hat er sich auch am Lehrprogramm des Jurastudiums beteiligt. Hier hat er Veranstaltungen zum Versicherungsrecht, zum Arzthaftpflichtrecht sowie zum allgemeinen Haftungsrecht übernommen. Aufgrund seiner breiten praktischen Erfahrung als Rechtsanwalt und Notar gelingt ihm mit höchstem didaktischen Geschick eine lebensnahe Veranschaulichung des Stoffs für die Studierenden. Michael Terbille engagiert sich an der Bielefelder Fakultät auch über seinen Lehrauftrag hinaus. Seit Anfang des Jahres hat er den Vorsitz der Fördergesellschaft für Anwalts- und Notarrecht des gleichnamigen Instituts der Fakultät übernommen.
In den Fachgebieten des Haftungs- und des Versicherungsrechts sind von Terbille sowohl zahlreiche Aufsätze in bedeutenden Fachzeitschriften (z.B. Neue Juristische Wochenschrift, Versicherungsrecht, Monatsschrift für Deutsches Recht, Neue Zeitschrift für Versicherungsrecht, Recht und Schaden) als auch Handbuchbeiträge erschienen. Hervorgehoben sei die Herausgabe des Handbuchs für Versicherungsrecht, zu dem er den gesamten "Allgemeinen Teil" verfasst hat. Besonders zu erwähnen sind die Mitautorenschaft in dem Standardwerk zum Unfallhaftpflichtrecht von Wussow und der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Handbuch Versicherungsrecht. Wie Professor Fritz Jost in seiner Laudatio betont, "zeigt sich in der Themenwahl und Herangehensweise, dem wissenschaftlichen Apparat, der Auseinandersetzung mit den Meinungen in Rechtsprechung und Literatur und der Gedankenführung insgesamt, wie es dem Verfasser auf höchstem Niveau gelingt, praktische Erfahrung und wissenschaftliches Arbeiten ergebnisorientiert nutzbar zu machen, also wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zur Lösung drängender Fragen der Rechtswirklichkeit einzusetzen."
Michael Terbille wurde 1946 in Warendorf geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Münster. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung 1974 legte er 1977 das zweite juristische Staatsexamen ab und promovierte 1980 in Münster mit der Arbeit "Das Petitionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland - Genese, Geltungsgrund und Ausgestaltung". Im August 1979 wurde er als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen und 1987 zum Notar ernannt. Aus seiner Tätigkeit als Anwalt am Oberlandesgericht ergab sich eine Spezialisierung auf das Haftungsrecht der freien Berufe (Arzt-, Anwalts-, Notarhaftung) und Versicherungsrecht. Heute ist er Partner der Kanzlei Reiff, Kieserling, Terbille in Hamm. Michael Terbille ist Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Versicherungsrecht der Deutschen Anwaltakademie und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Zudem ist er Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwaltsnotare.