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Honorarprofessur für Dr. Ralf Neuhaus (Nr. 221/2010)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld lädt am 10. Dezember zur Verleihung einer Honorarprofessur an den Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Ralf Neuhaus, in die Universität Bielefeld ein. Nach der Begrüßung durch den Dekan Professor Dr. Michael Kotulla um 17 Uhr im Hörsaal 13, hält Professor Dr. Stephan Barton die Laudatio. Nach der Urkundenübergabe hält Dr. Ralf Neuhaus seine Antrittsvorlesung zum Thema „Der Profiler – Fernsehmythos oder brauchbares Beweismittel im Strafprozess“.
Dr. Ralf Neuhaus ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Schwerpunkte bilden: Arztstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschließlich DNA-Analyse, Tötungsdelikte, Steuerstrafrecht, Revision im Strafprozess. Er arbeitet in einer Dortmunder Rechtsanwalts-kanzlei. Seit 2006 ist er Mitglied des ersten Senates des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Dr. Ralf Neuhaus ist seit mehreren Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Er gehört dem Justizprüfungsamt des OLG Hamm an und prüft im ersten Staatsexamen die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Kriminologie. Seit mehr als zehn Jahren ist er zudem Dozent im Fachanwaltslehrgang Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung), der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik, beispielsweise Faserspuren/Schussspuren, DNA) sowie der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der gefragte Strafverteidiger bereichert die Lehre der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld durch praxisnahe Lehrveranstaltungen, nicht nur im Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit und im Schwerpunktbereich „Strafverfahren und Strafverteidigung“, sondern auch im Studiengang LL.M. (Master of Laws). Zudem engagiert er sich bei Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen in jedem Semester).
Kontakt:
Professor Dr. Stephan Barton, Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Telefon: 0521 / 106-6942
E-Mail: stephan.barton@uni-bielefeld.de