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Haftungskonzept für Verspätungsschäden im Fernverkehr (Nr. 115/2004)
Professor Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, hielt gestern, 24. Juni, seine öffentliche Antrittsvorlesung. Staudinger, Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht an der Bielefelder Jura-Fakultät, sprach über "Brüssel, Berlin, Bielefeld: Stationen auf dem Weg zu einem modernen Reiserecht." Staudinger beleuchtete zunächst in seiner Antrittsvorlesung den im Frühjahr 2004 von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr. Danach ging er kritisch auf den Ansatz der Deutschen Bahn AG ein, sich allein im Wege einer "Kundencharta Fernverkehr" zu einem verbesserten Kundenschutz bei Verspätung und Ausfall von Zügen verpflichten zu wollen. Abschließend stellte Staudinger sein im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entwickeltes BGB-Modell vor. Das von dem Bielefelder Rechtswissenschaftler ausgearbeitete Haftungskonzept für Verspätungsschäden im Fernverkehr wird voraussichtlich die Grundlage einer von der Landesregierung NRW betriebenen Bundesratsinitiative sein.