© Universität Bielefeld
Pressemitteilungen
Veröffentlicht am
14. September 2021
Kategorie:
Universität & Campusleben
Hörsaalgebäude Y wird eröffnet (PE Nr. 72/2021)
Das neue Hörsaalgebäude Y an der Konsequenz ist fertig. Die Universität Bielefeld hat innerhalb von zwei Jahren Bauzeit einen neuen Hörsaal, drei Seminarräume und somit mehr als 800 zusätzliche Plätze für die Lehre geschaffen. Kanzler Dr. Stephan Becker eröffnet das Gebäude am Mittwoch, 22. September, mit einer kleinen Feier. Auch der Rektor, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer und die Prorektorin für Studium und Lehre, Prof’in Dr. Birgit Lütje-Klose, werden vor Ort sein.
Journalist*innen sind herzlich eingeladen, von dem Termin zu berichten. Eine vorherige Anmeldung unter medien@uni-bielefeld.de ist erforderlich.
Der Pressetermin in Kürze:
Datum: Mittwoch, 22. September 2021
Zeit: 11.30 - ca. 12.30 Uhr
Ort: Universität Bielefeld, Konsequenz 41b
Nach den Eröffnungsworten wird es Gelegenheit für einen Rundgang durchs Gebäude geben.
Bei gutem Wetter findet der Termin vor dem Gebäude statt. Im Gebäude gilt: Gemäß den aktuell geltenden Corona-Verordnungen müssen alle Gäste den Nachweis des 3 G-Status (geimpft, getestet, genesen) erbringen. Der Nachweis wird in Verbindung mit einem Personalausweis kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Testnachweis um ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests handeln muss. Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht.
Journalist*innen sind herzlich eingeladen, von dem Termin zu berichten. Eine vorherige Anmeldung unter medien@uni-bielefeld.de ist erforderlich.
Der Pressetermin in Kürze:
Datum: Mittwoch, 22. September 2021
Zeit: 11.30 - ca. 12.30 Uhr
Ort: Universität Bielefeld, Konsequenz 41b
Nach den Eröffnungsworten wird es Gelegenheit für einen Rundgang durchs Gebäude geben.
Bei gutem Wetter findet der Termin vor dem Gebäude statt. Im Gebäude gilt: Gemäß den aktuell geltenden Corona-Verordnungen müssen alle Gäste den Nachweis des 3 G-Status (geimpft, getestet, genesen) erbringen. Der Nachweis wird in Verbindung mit einem Personalausweis kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Testnachweis um ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests handeln muss. Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht.