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Pressemitteilungen
Veröffentlicht am
3. Juni 2015
Kategorie:
Öffentliche Veranstaltungen
Gegenwärtige politische Diskussion zur Sterbehilfe (Nr. 68/2015)
Philosophischer Sommervortrag mit Professor Urban Wiesing
Die Frage, ob man das Leben eines schwerkranken Menschen unter Umständen vorzeitig beenden dürfe oder ob man es so lange wie möglich erhalten müsse, wird in der medizinischen Ethik schon seit Mitte des 20. Jahrhunderts kontrovers diskutiert. Aktuell ist eine Gesetzesänderung geplant. Aus diesem Anlass lädt der Verein für Philosophie für Mittwoch, 10. Juni, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Professor Dr. Dr. Urban Wiesing (Tübingen) in den Hörsaal 7 der Universität Bielefeld ein.
Hinsichtlich der passiven Sterbehilfe, also des Verzichts auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen zugunsten einer palliativen Sterbebegleitung, herrscht mittlerweile weitgehende Einigkeit. Aktive Sterbehilfe ist hingegen nach wie vor umstritten. Das gilt insbesondere für den assistierten Suizid, also die Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe oder mit Unterstützung so genannter Sterbehilfe-Vereine. Der Deutsche Bundestag hat 2014 diese öffentliche Diskussion aufgenommen und plant, noch in diesem Jahr über mögliche Gesetzesänderungen zu entscheiden.
Professor Dr. Dr. Urban Wiesing ist in den Augen des Bielefelder Medizinethikers Professor Dr. Ralf Stoecker der prominenteste Experte Deutschlands. Er ist Professor für Ethik in der Medizin und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen. Er war lange Jahre Vorsitzender der zentralen Ethik-Kommission der Bundesärztekammer und ist Mitglied des Medical Ethics Committee des Weltärztebunds. In diesem Rahmen hat er an der kürzlich erschienenen revidierten Fassung der Deklaration von Helsinki (Deklaration des Weltärztebundes zu ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen) mitgewirkt.
Zusammen mit drei Kollegen hat Wiesing 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sterbehilfe-Gesetzgebung veröffentlicht, der großes öffentliches Aufsehen erregt hat (Borasio/Jox /Taupitz/ Wiesing 2014): Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben. Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, Stuttgart: Kohlhammer). Darin schlagen die Autoren vor, den ärztlich assistierten Suizid für einen eng beschränkten Anwendungsbereich zuzulassen, andere Formen der aktiven Sterbehilfe hingegen zu verbieten beziehungsweise verboten zu lassen.
Urban Wiesing wird in seinem Vortrag sowohl eine allgemeine Einführung in das Thema geben wie auch seine eigene Position zur Diskussion stellen.
Der gemeinnützige Verein für Philosophie Bielefeld e.V. fördert seit 1999 die Belange der Philosophie durch Veranstaltungen für ein breites Publikum. Anliegen des Vereins ist es außerdem, die Verbindung der Abteilung Philosophie zu ehemaligen Studierenden aufrecht zu halten.
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/philosophie/verein/sommervortrag.html
Kontakt:
Professor Dr. Ralf Stoecker, Universität Bielefeld
Abteilung für Philosophie
Telefon: 0521 106-4583
E-Mail: Ralf.Stoecker@uni-bielefeld.de
Die Frage, ob man das Leben eines schwerkranken Menschen unter Umständen vorzeitig beenden dürfe oder ob man es so lange wie möglich erhalten müsse, wird in der medizinischen Ethik schon seit Mitte des 20. Jahrhunderts kontrovers diskutiert. Aktuell ist eine Gesetzesänderung geplant. Aus diesem Anlass lädt der Verein für Philosophie für Mittwoch, 10. Juni, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Professor Dr. Dr. Urban Wiesing (Tübingen) in den Hörsaal 7 der Universität Bielefeld ein.
Hinsichtlich der passiven Sterbehilfe, also des Verzichts auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen zugunsten einer palliativen Sterbebegleitung, herrscht mittlerweile weitgehende Einigkeit. Aktive Sterbehilfe ist hingegen nach wie vor umstritten. Das gilt insbesondere für den assistierten Suizid, also die Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe oder mit Unterstützung so genannter Sterbehilfe-Vereine. Der Deutsche Bundestag hat 2014 diese öffentliche Diskussion aufgenommen und plant, noch in diesem Jahr über mögliche Gesetzesänderungen zu entscheiden.
Professor Dr. Dr. Urban Wiesing ist in den Augen des Bielefelder Medizinethikers Professor Dr. Ralf Stoecker der prominenteste Experte Deutschlands. Er ist Professor für Ethik in der Medizin und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen. Er war lange Jahre Vorsitzender der zentralen Ethik-Kommission der Bundesärztekammer und ist Mitglied des Medical Ethics Committee des Weltärztebunds. In diesem Rahmen hat er an der kürzlich erschienenen revidierten Fassung der Deklaration von Helsinki (Deklaration des Weltärztebundes zu ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen) mitgewirkt.
Zusammen mit drei Kollegen hat Wiesing 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sterbehilfe-Gesetzgebung veröffentlicht, der großes öffentliches Aufsehen erregt hat (Borasio/Jox /Taupitz/ Wiesing 2014): Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben. Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, Stuttgart: Kohlhammer). Darin schlagen die Autoren vor, den ärztlich assistierten Suizid für einen eng beschränkten Anwendungsbereich zuzulassen, andere Formen der aktiven Sterbehilfe hingegen zu verbieten beziehungsweise verboten zu lassen.
Urban Wiesing wird in seinem Vortrag sowohl eine allgemeine Einführung in das Thema geben wie auch seine eigene Position zur Diskussion stellen.
Der gemeinnützige Verein für Philosophie Bielefeld e.V. fördert seit 1999 die Belange der Philosophie durch Veranstaltungen für ein breites Publikum. Anliegen des Vereins ist es außerdem, die Verbindung der Abteilung Philosophie zu ehemaligen Studierenden aufrecht zu halten.
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/philosophie/verein/sommervortrag.html
Kontakt:
Professor Dr. Ralf Stoecker, Universität Bielefeld
Abteilung für Philosophie
Telefon: 0521 106-4583
E-Mail: Ralf.Stoecker@uni-bielefeld.de