Pressemitteilungen
Digitale Zukunft der juristischen Ausbildung
Erste Klausur mit digitalem Gesetzbuch an der Universität Bielefeld
(Nr. 129/2024) Die Universität Bielefeld bietet den Studierenden der Rechtswissenschaften die Möglichkeit, an einer einzigartigen Probeklausur im Zwangsvollstreckungsrecht teilzunehmen. Die Studierenden werden dabei komplett digital geprüft, indem die Teilnehmenden die Klausur am PC schreiben und dabei erstmals ein digitales Gesetzbuch nutzen. Diese Form der Prüfung findet in Deutschland bisher noch nicht statt, es handelt sich daher um ein Pilotprojekt, das möglicherweise Weichen für zukünftige Prüfungsformate stellt.
Diese Probeklausur ist ein Baustein, um in Zukunft schriftliche juristische Prüfungen komplett digital durchführen zu können. Die Besonderheit liegt dabei in der vollständig digitalisierten Prüfungsumgebung: Die Studierenden nutzen eine bestimmte Examenssoftware, die für ein sicheres und abgekapseltes Prüfungsumfeld sorgt. Zusätzlich haben sie während der Klausur Zugriff auf das maßgeblich in der Universität Bielefeld entwickeltes Online-Gesetzbuch „LexMea“, das es den Studierenden ermöglicht, ihre eigenen Annotationen und Notizen einzusehen. So wird nicht nur eine moderne, sondern auch eine praxisnahe Prüfungssituation geschaffen, die die Studierende auf die Digitalisierung der Examensklausuren vorbereitet.
„Diese Probeklausur ist ein Meilenstein in der digitalen Transformation der juristischen Ausbildung in Deutschland“, erklärt Professorin Dr. Marie Herberger, LL.M., die das Projekt initiiert hat. „Wir erproben hier nicht nur die Integration eines digitalen Gesetzbuchs, sondern auch eine KI-basierte Korrektur der Klausuren. Studierende tragen durch ihre Teilnahme aktiv zur Gestaltung der digitalen Zukunft von Prüfungsumgebungen bei.“
Die Klausur wird auf 30 Plätzen an PCs innerhalb der Universität Bielefeld durchgeführt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Korrekturen durch eine Künstliche Intelligenz durchführen zu lassen, die den Prüflingen Verbesserungsvorschläge macht. Nach der Klausur können die Teilnehmenden anonym über einen Evaluationsbogen die Rahmenbedingungen bewerten. Der Bogen soll wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung digitaler Prüfungsformate liefern. Die Ergebnisse der Evaluation werden anschließend diskutiert, um zukünftige Standards für digitale Examensprüfungen zu definieren.
Die Universität Bielefeld geht damit nicht nur als Beispiel in der Digitalisierung juristischer Prüfungen voran, sondern schafft auch eine Plattform für die Mitgestaltung der zukünftigen Ausbildungsstandards. Digitale Prüfungen mit einem Online-Gesetzbuch könnten bald in weiteren Bundesländern an rechtswissenschaftlichen Fakultäten sowie in den staatlichen Examensprüfungen eingesetzt werden, da der juristische E-Examensprozess auch politisch bereits vorangetrieben wird.
Kontakt:
Prof‘in Dr. Marie Herberger, LL.M., Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Telefon 0521 106-67649
E-Mail: sekretariat.herberger@uni-bielefeld.de
Das Bildmaterial ist hier abrufbar.