Pressemitteilungen
Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Studierende - Theorie und Wirklichkeit klaffen weit auseinander (Nr. 151/2002)
Während ausländische Studierende aus den EU-Mitgliedsländern den deutschen Studierenden gleichgestellt sind, gilt dies für die übrigen Studierenden nicht: die größte Hürde ist hier die Erlangung eines Visums zu Studienzwecken und die vor Ort zu erteilende Aufenthaltsbewilligung. Grundlage hierfür ist der Nachweis, dass die Finanzierung des Studiums gesichert ist. An dieser Stelle klaffen Theorie und Wirklichkeit weit auseinander. Die 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigt, dass rund 60 Prozent der ausländischen Studierenden ganzjährig hinzuverdienen (müssen). So ist es auch nachvollziehbar, dass das Bemühen um eine Arbeitserlaubnis die an erster Stelle genannte Schwierigkeit ist.
Da die Fragen um - legale - Arbeitsmöglichkeiten immer wieder Probleme aufwerfen, sollen die gegenwärtige Situation und die Perspektiven, die sich aus dem Zuwanderungsgesetz ergeben, in einem Kreis von Fachleuten und Interessierten diskutiert werden.
Das Akademische Auslandsamt der Universität Bielefeld hat hierzu am Montag, 11. November, 14.00 Uhr, Raum A3-126, Vertreter der Bielefelder Hochschulen, der Hochschulen in Paderborn und Lippe sowie Vertreter der Bezirksregierung Detmold, der Städte Bielefeld, Herford, Gütersloh, Minden und der Arbeitsämter Bielefeld und Herford eingeladen.
11. November, Raum A3-126, Universität Bielefeld
Programm
14.00 Uhr, Begrüßung
Dr. Werner Aufderlandwehr, Leiter des Akademischen Auslandsamtes
14.15 Uhr, Grußwort des Rektors
Prof. Dr. Dieter Timmermann
14.30 Uhr, Grußwort des Kanzlers
Hans-Jürgen Simm
14.40 Uhr, Konsequenzen des geplanten Studiengebührengesetzes NRW für ausländische Studierende
Dr. Ulrich Körber, Dezernent für akademische und studentische Angelegenheiten
Diskussion
15.15 Uhr, Neues Zuwanderungsrecht : Konsequenzen für
Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden, Gastwissenschaftlern und deren Angehörigen
Anke Geburzyk, Mitarbeiterin im Referat Grundsatzfragen, Planung, Koordinierung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
15.35 Uhr, Die Rolle der Ausländerbehörde für die Erteilung
der Aufenthaltsbewilligung und einer evtl. Arbeitserlaubnis
Uwe Quermann, Abteilungsleiter,Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld
Individuelle Arbeitserlaubnis für Studierende - 10 Wochenstunden
15.45 Uhr, Erwerbsmöglichkeiten für ausländische Studierende, Gastwissenschaftler und Familienangehörige:Verfahren aus der Sicht der Arbeitsverwaltung(zunächst bis 31.12.2002)
Uwe Traphöner, Arbeitsamt Bielefeld
16.00 Uhr, Diskussion
Schlußwort, Dr. Werner Aufderlandwehr