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Alle Absolventen eines Bachelorstudiengangs im Rahmen des Modellversuchs "konsekutive Lehrerausbildung" erhalten einen Studienplatz in einem Masterstudiengang (M.Ed.) - wegen Zulassungsbeschränkungen (N.C.) in einigen Fächern möglicherwei... (Nr. 92/2005)
Alle Absolventen eines Bachelorstudiengangs im Rahmen des Modellversuchs "konsekutive Lehrerausbildung" erhalten einen Studienplatz in einem Masterstudiengang (M.Ed.) - wegen Zulassungsbeschränkungen (N.C.) in einigen Fächern möglicherweise nicht alle in dem Unterrichtsfach ihrer Wahl
Aus gegebenem Anlass äußert sich das Rektorat der Universität Bielefeld zu den Bedingungen und Chancen, in zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Studienplatz in einem Masterstudiengang im Rahmen der konsekutiven Lehrerausbildung zu bekommen.
Studierende, die eine Lehramtsqualifikation anstreben, müssen im Rahmen der konsekutiven Lehrerausbildung, die von der Politik ja ausdrücklich gewollt und vorangetrieben wird, zwei Studiengänge studieren, und zwar einen Bachelorstudiengang und einen Masterstudiengang. In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten - in Bielefeld wie an jeder anderen deutschen Universität - Rechtsvorschriften, die es ausschließen, dass eine Universität Studierenden am Beginn ihres Bachelorstudiengangs einen Studienplatz in einem bestimmten Fach im Masterstudiengang garantieren kann.
Die Universität Bielefeld hat zu Beginn des Modellversuchs "konsekutive Lehrerausbildung" im Wintersemester 2002/2003 die folgende Garantie gegeben: Studierende, die ihr Bachelorstudium im Rahmen des Modellversuchs im Wintersemester 2002/2003, Sommersemester 2003 oder Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, erhalten im Wintersemester 2005/2006, Sommersemester 2006 und Wintersemester 2006/2007 einen Studienplatz in einem Masterstudiengang (M.Ed.). Diese Garantie wird die Universität Bielefeld auch einhalten. Darüber hinaus werden sich die beteiligten N.C.-Fakultäten bemühen, sämtliche verfügbaren Kapazitäten auszuschöpfen oder im Einzelfall auch zu überschreiten, um so den Studierenden soweit wie möglich auch ein Studium in einem Unterrichtsfach ihrer Wahl zu ermöglichen.
In einer Pressemeldung der CDU vom 17.05.2005 heißt es u.a., dass in Bielefeld die Lehramtsstudierenden nach dem Bachelor vor die Tür gesetzt würden, weil im Masterstudium kein Platz mehr für sie sei und dies wegen der Quote von 20% Hochschulkapazität für Masterstudiengänge. Wörtlich heißt es: "Zu Beginn des Studiums ist diesen Menschen versprochen worden, ihre Ausbildung abschließen zu können - jetzt stehen sie mit leeren Händen da." Hierzu stellt die Universität Bielefeld ausdrücklich fest, dass diese Behauptung sachlich falsch ist. Weder werden Lehramtsstudenten vor die Tür gesetzt, noch stehen sie mit leeren Händen dar. Die Begründung mit der 20%-Quote ist ebenfalls falsch. Allerdings gibt es aus den genannten rechtlichen Gründen keine uneingeschränkte freie Studienplatzwahl in N.C.-Fächern.
Zu den verfügbaren Kapazitäten in der Masterphase (M.Ed.) in besonders belasteten Fächern im Einzelnen stellt die Universität fest: In Erziehungswissenschaft gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Die Kapazitäten in Germanistik werden zu Lasten der Kapazitäten im Bachelor (Kernfach/Nebenfach) vergrößert, und zwar von ca. 33 auf ca. 50 bis 60 Studienplätze. Da viele Studierende bereits in der Bachelorphase Germanistik studiert haben (Germanistik war im Wintersemester 2002/2003 noch zulassungsfrei), ist zu erwarten, dass die verfügbaren Kapazitäten - gegebenenfalls mit Überbuchungen - im M.Ed. ausreichend sind. Insofern geht die Universität davon aus, dass auch die Studierenden für das Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule zugelassen werden können, die in der Bachelorphase bereits didaktische Grundlagen in Mathematik studiert haben und nun insofern auf Germanistik "angewiesen" sind.
Sport und Biologie sind traditionell zulassungsbeschränkte Fächer. Daran hat der Übergang in die konsekutive Studienstruktur nichts geändert. Hier konnten die Studierenden nicht guten Glaubens darauf vertrauen, dass es in der Masterphase keine Zulassungsbeschränkungen geben würde.
In Sonderpädagogik ist davon auszugehen, dass es nicht mehr Bewerber als verfügbare Studienplätze geben wird. Studierende mit dem Studienziel Lehramt Gymnasium/Gesamtschule, die in der Bachelorphase im Kernfach das erste Unterrichtsfach und im Nebenfach den ersten Teil des zweiten Unterrichtsfaches studiert haben, können in diesem Fall das zweite Unterrichtsfach in der Masterphase fortführen. Dies gilt auch, wenn dieses Fach zulassungsbeschränkt ist; sie werden in diesem Falle "gesetzt".
Auf Grund einer internen Abstimmung mit den beteiligten Fakultäten sollen die Studienplätze in Germanistik, Sport und Biologie wie folgt vergeben werden:
50% nach Bachelornote Erziehungswissenschaft (zugleich als nachrangiges Kriterium zu b) und c)),
30% nach Abiturdurchschnittsnote (zugleich als nachrangiges Kriterium zu a)),
20% nach Wartezeit seit Abitur.
In der dritten Auswahlstufe wird gegebenenfalls gelost.
Dies sind die Ergebnisse mehrerer Gespräche zwischen Vertretern des Rektorats, des AStA sowie der betroffenen Fakultäten.
Kurzmeldung
Aus gegebenem Anlass äußert sich das Rektorat der Universität Bielefeld zu den Bedingungen und Chancen, in zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Studienplatz in einem Masterstudiengang im Rahmen der konsekutiven Lehrerausbildung zu bekommen.