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PR-Info
Veröffentlicht am
22. Februar 2021
Kategorie:
Allgemein
Urlaub nehmen!
Liebe Kolleg*innen,
am 18.02. haben alle Mitarbeiter*innen vom Kanzler eine Nachricht zum Stand des vorhandenen Urlaubs und der Bitte um dessen Verbrauch bekommen. Da diese Nachricht - zwar spät - aber noch vor Ende der Übertragungsfristen erfolgte, kann sich nun niemand mehr auf die fehlende Information dazu berufen. Daher die Bitte an alle: Resturlaub aus 2019 muss nun zügig verplant, beantragt und bis Ende März 2021 verbraucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitte umgehend das Gespräch mit der dienstvorgesetzten Person suchen! ebenso sollte der Resturlaub aus 2020 nun in die Jahresurlaubsplanung einbezogen werden, damit dieser nicht in 2022 zu verfallen droht.
Sollten Probleme auftauchen, bite möglichst umgehend Kontakt zu uns aufnehmen, denn z.B. die Ablehnung von geplantem Urlaub ist mitbestimmungspflichtig!