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PR-Info
Veröffentlicht am
2. November 2025
Kategorie:
Allgemein
Kappungsgrenze zum 30.04. beachten!
Liebe Kolleg*innen, auch dieses Jahr wird wieder zum 30.04. die Gleitzeit gekappt. Alle Guthaben über 25 Stunden werden (sofern es sich nicht um genehmigte Überstunden handelt!) zum 01.05. gelöscht! Für Teilzeitbeschäftigte gilt diese Grenze anteilig. Bitte daher auf einen rechtzeitigen Abbau der aufgelaufenen Stunden achten!