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Kappungsgrenze zum 30.04. beachten!

Veröffentlicht am 9. April 2019, 14:08 Uhr
Liebe Kolleg*innen, auch dieses Jahr wird wieder zum 30.04. die Gleitzeit gekappt. Alle Guthaben über 25 Stunden werden (sofern es sich nicht um genehmigte Überstunden handelt!) zum 01.05.2019 gelöscht! Für Teilzeitbeschäftigte gilt diese Grenze anteilig. Bitte daher auf einen rechtzeitigen Abbau der aufgelaufenen Stunden achten!
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