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Bereitstellung von Medizinischen Masken / Anwesenheit in der Uni

Veröffentlicht am 4. Februar 2021, 08:51 Uhr
Wir möchten alle Kolleg*innen darauf hinweisen, dass der Personalrat jede nicht zwingend erforderliche Anwesenheit in der Uni aktuell kritisch betrachtet. Daher geben wir folgende Hinweise: Sollte die Anwesenheit von der vorgesetzten Person angeordnet werden, ist es ratsam eine schriftliche Bestätigung zu bekommen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, wenn man anderer Einschätzung ist. Zum Weiteren kann unter bestimmten Bedingungen durch die Dienststelle ein Kontingent an medizinischen Masken bereitgestellt werden. Diese Masken können die vorgesetzten Personen dann jeweils für die Mitarbeiter*innen über die Stabsstelle AGUS anfordern. Sollten grundsätzliche Bedenken zur Arbeit bzw. Arbeitsplatzgestaltung bestehen, raten wir dringend, unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung bei der vorgesetzten Person einzufordern. Am besten lässt man dann auch dem Personalrat eine Kopie dieser Anfrage zukommen, damit wir informiert sind und ggf. ebenfalls tätig werden können. Bei Fragen oder Problemen steht der Personalrat aber sowieso gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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