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PR-Info
Veröffentlicht am
15. Dezember 2022
Kategorie:
Allgemein
Ablauf einer "Kältemeldung"
Vorgehen bei zu kaltem Arbeitsplatz
Wenn Sie glauben, dass ihr Büro bzw. Arbeitsplatz zu kalt ist oder anderweitig nicht den üblichen Verhältnissen entspricht, melden Sie sich gerne im Personalrat.
In Büroräumen gelten 19 Grad und in Laboren (bei leichter Tätigkeit) 18 Grad.
Jedoch sollten Sie als Erstes eine Meldung an die direkt vorgesetzte Person vornehmen und um unverzügliche Abhilfe bitten. Wenn das erfolgt (ist), müssen Sie nichts Weiteres unternehmen und können weiterarbeiten. Ist die Person (oder deren Vertretung) nicht erreichbar oder passiert nichts, melden Sie sich gerne bei uns.
Folgende Informationen benötigen wir:
Name, Raum, Temperatur (mögl. belegt mit Foto), Datum bzw. Daten.
Bitte teilen Sie uns auch mit, ob wir diese Meldung (ggf. mit Namen) an die Bezirksregierung weitergeben dürfen.
Der Personalrat gibt die freigegebenen Meldungen dann nach Prüfung und interner Rückversicherung, dass wirklich nichts passiert ist oder gerade bearbeitet wird (z.B. in FM), gesammelt an das zuständige Amt bei der Bezirksregierung in Detmold weiter. Von dort werden weitere Schritte veranlasst. Jedoch gibt es i.d.R. keine weitere Rückmeldung zum Lösungsgeschehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht ohne weiteres Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen dürfen und Ihre Arbeitsleistung erbringen müssen! Sie dürfen nicht einfach den Arbeitsplatz verlassen!
Bei Fragen melden Sie sich gerne im Personalrat: pr@uni-bielefeld.de