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Hochschulrat
Veröffentlicht am
1. Oktober 2019
Kategorie:
3. Quartal 2019
Rechenbeschaftsbericht für 2018 beschlossen
Nach dem Hochschulgesetz (§21 Abs. 5a) legt der Hochschulrat einmal jährlich dem Ministerium Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben ab. Dieser Bericht für das Jahr 2018 ist vom Hochschulrat in der 50. Sitzung am 27. September 2019 beschlossen worden und wird nun an das MKW verschickt.