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Gleichstellungsblog
Veröffentlicht am
6. Dezember 2024
Kategorie:
Allgemein
Vertretung von trans*, inter* und nicht-binären* Personen
Der Senat der Universität Bielefeld hat in seiner Sitzung am 13. November einstimmig beschlossen, die zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu bitten, die Interessensvertretung von trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) Personen in ihre Arbeitspraxis zu übernehmen. „Mit diesem Commitment der Universität ist für uns gewählte zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte die Basis gelegt, auch TIN* Personen vertreten zu können“, sagt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Dr. Uschi Baaken.