Meldungen aus dem Rektorat
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft genehmigt
In seiner 1963. Sitzung vom 24. November 2020 hat das Rektorat die vom Studierendenparlament am 29. Oktober 2020 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft genehmigt.
Hintergrund der Änderung ist, dass die Corona-Pandemie zu einer Verlängerung der Amtszeiten im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und im StuPa geführt hat, die mittelfristig Personalknappheit zur Folge hat. Durch die in der Zweiten Satzung zur Änderung vorgenommenen Änderungen wird die Trennung von StuPa- und AStA-Mandat weicher gestaltet, um flexibler reagieren zu können. Durch die Wahl einer Person in den AStA soll diese nunmehr nicht automatisch aus dem StuPa ausscheiden, sofern sie zuvor im StuPa stimmberechtigtes Mitglied war. Das StuPa-Mandat soll zukünftig während der Ausübung des AStA-Mandats grundsätzlich nur ruhen. Scheidet eine Person frühzeitig aus dem AStA aus, lebt das Mandat im StuPa hingegen wieder auf. Der freigewordene Sitz im StuPa kann zudem zukünftig während der Wahrnehmung des AStA-Mandats von anderen stimmberechtigten Mitgliedern derselben Liste ausgefüllt werden. Nur in dem Fall, in welchem kein anderes stimmberechtigtes Listenmitglied zur Verfügung steht, kann die in den AStA gewählte Person ihr StuPa-Mandat parallel zu ihrem AStA-Mandat ausüben.