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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
22. Dezember 2020
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Zulassungsbeschränkungen für das Kapazitätsjahr 2021/22
In seiner 1967. Sitzung vom 22. Dezember 2020 hat das Rektorat die Verwaltung beauftragt, die Zulassungsbeschränkungen für 61 der 236 (Teil-)Studiengänge zu beantragen, nachdem im Dezernat Studium und Lehre die Bewerbungs-und Einschreibezahlen der vergangenen Jahre für die bestehenden Studiengänge systematisch geprüft worden sind. Das Ministerium hatte die Hochschulen aufgefordert, bis zum 22. Januar 2021 die Anträge auf Zulassungsbeschränkungen in den ersten Fachsemestern für das Kapazitätsjahr 2021/22 zu stellen. Zum Vergleich: Im laufenden Kapazitätsjahr 2020/21 sind 63 von 230 (Teil-)Studiengängen zulassungsbeschränkt.