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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
14. Oktober 2011
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Zugang und Zulassung zum Masterstudium erneut Thema im Rektorat
Das Rektorat hat sich in seiner 1592. Sitzung am 11. Oktober ausführlich mit der Frage der Zulassung und dem Zugang zum Masterstudium befasst. Damit werden Beratungen aus dem Sommersemester fortgesetzt, die auf ein Urteil des OVG Münster rekurrieren, das die bisherige Praxis der Zulassung, insbesondere die Durchführung von Auswahlverfahren, für verfassungswidrig erachtet. Das Rektorat hatte die Fakultäten auf die sich daraus ergebenden rechtlichen Risiken hingewiesen, da die Zugangs- und Zulassungsregelegungen für die 35 fachwissenschaftlichen Masterprogrammen der Rechtsauslegung widersprechen. Zudem hat das Rektorat beim Ministerium darauf hingewirkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Hochschulen auch künftig Auswahlverfahren für Masterstudiengänge durchführen können. Das Minsiterium ist in dieser Frage jedoch noch nicht weiter. Aktuell stellt sich daher nun die Frage, wie mit den Masterstudiengängen umgegangen werden soll, die sich demnächst der Re-Akkreditierung stellen müssen.