Meldungen aus dem Rektorat
Zertifizierung des Masterstudiengangs Interdisziplinäre Medienwissenschaft
Auf Grundlage der eingereichten Studiengangsdokumente hat das Rektorat in seiner 2040. Sitzung am 6. September 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Masterstudiengang Interdisziplinäre Medienwissenschaft wird bis zum 30. September 2030 mit folgender Auflage zertifiziert: Um die Umsetzung des Curriculums durch ausreichendes fachliches und methodisch-didaktisch qualifiziertes Lehrpersonal gemäß §12 Abs. 2 StudakVO NRW für den gesamten Akkreditierungszeitraum zu gewährleisten, erarbeitet das Fach ein Zukunftskonzept für den Studiengang, das insbesondere die personellen Veränderungen unter den Lehrenden der am Studiengang beteiligten Fakultäten berücksichtigt und von allen beteiligten Fakultäten zu beschließen ist. Es muss ersichtlich werden, inwiefern ausreichend Lehrpersonal für den Akkreditierungszeitraum zur Verfügung steht. Als maßgebender Zeitraum wird ein Verfahrensdurchlauf bestimmt. Frist für die Umsetzung der Auflage ist daher der 30. September 2024.
Auf Antrag der Fakultät entscheidet das Rektorat über die Auflagenerfüllung. Die zentrale Lehrkommission wirkt hierbei beratend mit. Weist die Fakultät die Erfüllung der Auflage nicht fristgerecht nach oder stellt das Rektorat fest, dass die Auflage nicht erfüllt wurde, kann die Zertifizierung nach Anhörung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Wirkung zum nächstfolgenden Semesterende widerrufen werden.
Das Rektorat bittet die Verwaltung, den Qualitätsbericht zu finalisieren und entsprechend zu veröffentlichen.