Meldungen aus dem Rektorat
Weiteres stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission besteht gemäß § 3 Abs. 1 der Regelungen für die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld aus mindestens fünf Mitgliedern, die der Universität Bielefeld angehören. Jedes Mitglied hat eine*n Stellvertreter*in. Für eine angemessene Beteiligung der Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen soll Sorge getragen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 werden die Mitglieder der Kommission sowie ihre Stellvertreter*innen vom Rektorat für die Dauer von drei Jahren vom Rektorat bestellt; Wiederbestellung ist möglich.
Die Ethik-Kommission besteht inzwischen aus 11 ordentlichen und 9 stellvertretenden Mitgliedern. Da das Auftragsaufkommen jedoch so hoch ist, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits so viele Vollanträge wie im gesamten letzten Jahr bearbeitet wurden, bittet die Vorsitzende der Ethik-Kommission um Bestellung von Frau Professorin Anna Oksuzyan (Fakultät für Gesundheitswissenschaften) als einem weiteren stellvertretenden Mitglied.
Das Rektorat folgt dieser Bitte und bestellt in seiner 2079. Sitzung am 22. August 2023 Frau Professorin Oksuzyan als stellvertretendes Mitglied in die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld für die verbleibende Amtszeit bis zum 30. September 2025.