Meldungen aus dem Rektorat
Weiterentwicklung der Steuerungsgruppe Informationsmanagement zu einem IT-Board
In seiner 2048. Sitzung hat das Rektorat beschlossen - unter Einbeziehung der Medizinischen Fakultät - die Steuerungsgruppe Informationsmanagement (CIO-Gremium) zu einem IT Board weiterzuentwickeln, dessen Vorsitz der Kanzler und der Prorektor für Informationsinfrastruktur und Wirtschaft innehaben.
Seit 2016 gibt es an der Universität Bielefeld die Steuerungsgruppe Informationsmanagement (CIO-Gremium). Die wachsenden Verschränkungen von IT-Entwicklungs- und Anwendungsprozessen mit den verschiedensten inner- und außeruniversitären Kontexten erfordern mehr denn je ein entsprechendes, strategisches und planerisches Vorgehen. Diesem Anspruch folgend soll der bisherige Beteiligtenkreis des CIO-Gremiums erweitert werden. Die Zusammensetzung aus Vertreter*innen der Betriebseinheiten BITS und UB sowie von RefKom und Dez. DT/P bleibt bestehen und wird um Vertreter*innen aus Datenschutz und Informationssicherheit sowie um vier Dekan*innen erweitert. Die Dekan*innen können sich durch Universitätsprofessor*innen vertreten lassen. Das CIO-Gremium wird hierdurch zu einem IT-Board, welches das Rektorat zu Fragen der IT-Strategie berät und diesbezügliche Entscheidungen vorbereitet. Darüber hinaus soll in regelmäßigen Abständen der Status der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie besprochen werden. Den Vorsitz übernehmen der Kanzler, mit den Schwerpunkten Ressourcen und Unterstützungsprozesse, und der Prorektor für Informationsinfrastruktur und Wirtschaft, mit den Schwerpunkten Forschung und Transfer, Studium und Lehre sowie Informationsinfrastruktur und IT-Services. Der Kanzler wird durch die Dezernatsleitung DT/P vertreten.
Das IT-Board kommt vierteljährlich zusammen. Der Regelaustausch zur IT-Rahmendienstvereinbarung und das IT-Board finden zeitlich synchronisiert statt. Die Agenda des IT-Boards wird vorab dem Teilnehmer*innenkreis des Regelaustausches mit der Gelegenheit zur Rückmeldung bekanntgegeben. Alle weiteren Verständigungs- und Entscheidungsprozesse behalten ihre vereinbarte Gültigkeit.