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Meldungen aus dem Rektorat

Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gemäß § 62b HG

Veröffentlicht am 13. April 2016, 09:55 Uhr
Die Universität Bielefeld verfügt bereits seit über 20 Jahren über einen vom Rektorat bestellten Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Seit dem 01.10.2014 verlangt das Hochschulgesetz in § 62b eine „Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“. Das Gesetz sieht vor, dass die Wahl der oder des Beauftragten auf Vorschlag des AStA unter angemessener Beteiligung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Einvernehmen mit dem Rektorat durch den Senat erfolgt. In einem Schreiben haben AStA und RSB den derzeitig vom Rektorat bestellten Beauftragten, Herrn Prof. Dr. Neuner, für das neu vorgesehene Amt vorgeschlagen und dieser hat seine Bereitschaft erklärt, für das Amt zur Verfügung zu stehen. Das Rektorat hat daher in seiner Sitzung am 12.04.2016 beschlossen, dem Senat Herrn Prof. Dr. Neuner zur Wahl in dieses Amt vorzuschlagen.
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