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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
11. März 2020
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Vertreter der Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Gemäß § 62b des Hochschulgesetzes sind die Hochschulen verpflichtet, eine Person zu bestellen, die als Beauftragte*r die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wahrnimmt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind Wählbarkeit, Wahl, Bestellung und Amtszeit etc. in § 23 der Grundordnung der Universität Bielefeld geregelt. Dementsprechend erfolgt die Wahl der*des Beauftragten auf Vorschlag des AStA unter angemessener Beteiligung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Einvernehmen mit dem Rektorat durch den Senat.Anschließend erfolgt die Bestellung durch den Rektor. Die Amtszeit einer*eines nichtstudentischen Beauftragten beträgt vier Jahre.
Mit E-Mail vom 27. Februar 2020 hat das Referat für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erneut Herrn Prof. Dr. Neuner für das Amt vorgeschlagen und dieser hat sich bereit erklärt die Aufgabe für weitere vier Jahre zu übernehmen.
Das Rektorat hat daraufhin in seiner 1932. Sitzung am 10. März 2020 dem Vorschlag des Referats für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Herrn Prof. Dr. Neuner dem Senat zur Wahl zum Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vorzuschlagen, zugestimmt.
Mit E-Mail vom 27. Februar 2020 hat das Referat für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erneut Herrn Prof. Dr. Neuner für das Amt vorgeschlagen und dieser hat sich bereit erklärt die Aufgabe für weitere vier Jahre zu übernehmen.
Das Rektorat hat daraufhin in seiner 1932. Sitzung am 10. März 2020 dem Vorschlag des Referats für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Herrn Prof. Dr. Neuner dem Senat zur Wahl zum Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vorzuschlagen, zugestimmt.