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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
28. Januar 2011
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Verfahren zur Errichtung zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen beschlossen
In der Sitzung vom 25. Januar (1563.) hat das Rektorat ein neues Verfahren zur Errichtung von zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE) beschlossen. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich die Universität in einem dynamischen Umfeld befindet, in dem sich wissenschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen ständig weiterentwickeln, werden ZWE grundsätzlich auf Zeit (in der Regel acht Jahre) errichtet. Nach vier Jahren wird jede ZWE – sofern sie nicht explizit von dem Verfahren ausgenommen ist – evaluiert. Auf Grundlage eines Tätigkeitsberichts entscheidet das Rektorat über das weitere Evaluationsverfahren (Beteiligung einer Kommission, Hinzuziehen von Gutachtern, Begehung o.Ä.). Das Ergebnis dieser Zwischenbetrachtung kann die Fortführung der Einrichtung für vier weitere Jahre (ggf. mit Empfehlungen oder Auflagen), die Neuerrichtung oder die Beendigung sein. Wird eine ZWE fortgeführt, so findet nach acht Jahren eine Neubetrachtung statt, bei der über die Beendigung oder Neuerrichtung der ZWE entschieden wird.