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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
18. Mai 2017
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Verfahren zum Umgang mit externen Befragungen
In seiner 1822. Sitzung hat das Rektorat ein Verfahren beschlossen, wie mit externen Umfragen umzugehen ist, die sich an die Studierenden der Universität wenden oder sich explizit auf Studium und Lehre beziehen. Künftig muss jede Befragungsanfrage in Bezug auf Studium und Lehre bzw. alle Anfragen, die Studierende adressieren und der Universität auf zentraler Ebene zugetragen werden, an das Team Qualitätsmanagement Studium und Lehre weitergeleitet werden und sich einer Prüfung unterziehen. Diese Prüfung führt zu einer Einschätzung über die Zu- oder Absage der Anfrage. Die Entscheidung über die Zu- oder Absage einer solchen Anfrage liegt bei der Prorektorin für Studium und Lehre. Im Zweifelsfall kann sie das komplette Rektorat zur Entscheidung hinzuziehen. Für Anfragen auf dezentraler Ebene bietet die Verwaltung an, ebenfalls eine Prüfung vorzunehmen und eine Handlungsempfehlung zu geben. Die Prüfung umfasst u.a. folgende Aspekte Stichprobenbeschreibung, Datenschutz, Aufwand, Qualität. Die folgenden Entscheidungsgrundsätze kommen dabei zur Anwendung: Eigene Befragungen zur Qualitätssicherung haben Vorrang. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit. Befragungen, die strategische Ziele der Universität Bielefeld betreffen, haben Vorrang. Umfragen von öffentlichem Interesse sind gewichtiger als Umfragen zu einzelnen Forschungsvorhaben. Das Rektorat hat das Dezernat SL mit der Umsetzung dieses Verfahrens beauftragt.