Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes
Veröffentlicht am 5. März 2015, 13:32 Uhr
Mit dem neuen Hochschulzukunftsgesetz sind auch erstmals differenzierte Regelungen zu einem Teilzeitstudium eingeführt worden. Das Rektorat hat sich mit diesen Regelungen in seiner 1734. Sitzung vom 03.03.2015 befasst. Mit Blick auf die zahlreichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, wird das Rektorat einzelne inhaltliche Fragen mit dem Ministerium klären und sich eventuell über die Umsetzung mit anderen Hochschulen austauschen.
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in Rektoratsmeldung
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