Tätigkeitsbericht der Ethikkommission der Universität Bielefeld
Veröffentlicht am 16. Januar 2015, 15:53 Uhr
Das Rektorat hat sich in seiner 1728. Sitzung vom 13.01.2015 mit dem ersten Tätigkeitsbericht der Ethikkommission auseinandergesetzt. Die vom Rektorat am 15. Juli 2013 eingerichtete Ethikkommission ist zuständig für die Begutachtung von Forschungsvorhaben hinsichtlich ihrer ethischen Unbedenklichkeit. Sie prüft und bewertet auf Antrag Forschungsvorhaben von Mitgliedern und Studierenden der Universität nach ethischen Kriterien und gibt Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben ab. Sie hat neun Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder. Zukünftige Tätigkeitsberichte sollen jeweils die Zeiträume vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres und somit ein akademisches Jahr (Winter- und Sommersemester) umfassen.
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in Rektoratsmeldung
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