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Meldungen aus dem Rektorat

Senatsbeschluss vom 17.12.2014 zu den Planungsgrundsätzen für den Landeshochschulentwicklungsplan des Landes NRW

Veröffentlicht am 18. Dezember 2014, 12:06 Uhr
In Bezug auf die Planungsgrundsätze für den Landeshochschulentwicklungsplan des Landes NRW hat der Senat in seiner 394. Sitzung vom  17.12.2014 folgenden Beschluss gefasst: Der Senat der Universität Bielefeld erklärt seine tiefe Beunruhigung über die Planungsgrundsätze für den Landeshochschulentwicklungsplan des Landes NRW und unterstützt nachdrücklich die in der Stellungnahme der LRK vom 08.12.2014 vorgebrachten Bedenken und Anmerkungen. Insbesondere teilt er die Auffassung, dass Planungsgrundsatz (5) im Widerspruch zu der im Grundgesetz verankerten Freiheit von Forschung und Lehre steht und ersatzlos gestrichen werden sollte.

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