Richtlinien des Bilefelder Nachwuchsfonds angepasst
Veröffentlicht am 25. Februar 2020, 14:59 Uhr
In seiner 1931. Sitzung am 25. Februar 2020 hat das Rektorat zugestimmt, dass für den Bielefelder Nachwuchsfonds in Zukunft nicht mehr das Prorektorat für Forschung und Forschungstransfer, sondern das Prorektorat für Personalentwicklung und Gleichstellung zuständig sein soll. Die Richtlinien für Promovierende und Postdocs werden entsprechend angepasst. Die Administration des Bielefelder Nachwuchsfonds liegt weiterhin im Service Center für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
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