Meldungen aus dem Rektorat
Regelungen zur Hochschulzulassung
Da durch die Veränderungen im Hochschulzulassungsrecht neue Regelungen für die örtlichen Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2021 zu erlassen sind, hat sich das Rektorat in der Sitzung am 7. April mit der Ausgestaltung befasst. Aus den Vorberatungen der Lehrkommission und im Kreis der Studiendekan*innen hatte sich die Empfehlung ergeben, sich am bisherigen Vorgehen der Universität zu orientieren und damit auch der Linie der NRW-Hochschulen zu folgen. Daher hat sich das Rektorat dafür ausgesprochen, im Auswahlverfahren der Hochschule neben der Durchschnitssnote/Abiturbestenquote (Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung) die Wartezeit als erforderliches weiteres Kriterium heranzuziehen. Es oll aber über die Auswahlverfahrensordnung auch weiterhin möglich sein, dass Fakultäten eigene Regelungen treffen können, sodass etwa die Kriterien Berufsausbildung und Berufsausübung Berücksichtigung finden können.