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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
18. November 2016
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Rechte für Universitäts-Angehörige nach § 6 der Grundordnung
Das Rektorat hat in seiner 1802. Sitzung am 15. November 2016 darüber beraten, welche Rechte Universitäts-Angehörige nach § 6 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 1. September 2015 erhalten sollen und folgenden Beschluss gefasst: Angehörige gemäß § 6 der Grundordnung der Universität Bielefeld sollen im HRZ grundsätzlich keine Rechte und in der UB lediglich die Rechte externer Nutzer erhalten. Die Rechte im Hochschulsport werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Das derzeit praktizierte Verfahren zum Umgang mit eMail-Adressen und -Konten beim Ausscheiden aus der Universität wird beibehalten. Dies bedeutet, dass entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen und Professoren weiterhin ihre „uni-bielefeld.de“-eMail-Adresse nutzen können. Wissenschaftlichen Beschäftigten wird zukünftig, sofern sie Angehörige nach § 5 der Grundordnung geworden sind, auf Antrag die Möglichkeit eröffnet, beim Eintritt in den Ruhestand ihre „uni-bielefeld.de“-eMail-Adresse weiter nutzen zu können.