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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
10. März 2016
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Plakatieren an der Universität Bielefeld
Aufgrund wiederholter Beschwerden verschiedener
studientischer Vereinigungen in den vergangenen Monaten über politische Inhalte
von Plakaten sowie das Beschädigen oder Entfernen von Plakaten hat sich das
Rektorat in seiner 1772. Sitzung am 02. Februar 2016 intensiv mit den
vorgetragenen Sachverhalten beschäftigt. Das Rektorat weist in diesem Kontext
darauf hin, dass studentische Vereinigungen an der Hochschule nach § 53 Abs. 3
des Hochschulgesetzes (HG) zur politischen Willensbildung beitragen. Die Universität
Bielefeld hat im Einklang mit diesem Gesetz die Ordnung für die
Eintragung studentischer Vereinigungen erlassen, deren Satzung u.a. auf die
Vereinbarkeit mit der Grundordnung der Universität überprüft wird.
Eingetragenen Vereinigungen wird insbesondere die Möglichkeit eingeräumt, in
der Universität zu plakatieren. Plakate werden von der Universitätsleitung nur
dann entfernt, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben oder keinen berechtigten
Urheber erkennen lassen. Alle Plakate, die diesem Rahmen genügen, sind im Sinne
der freien Meinungsäußerung zugelassen. Die freie Meinungsäußerung umfasst
allerdings nicht, verbale und körperliche Beschimpfungen, Beleidigungen oder
Übergriffe und auch nicht die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. In dieser
Hinsicht erwartet die Universität Bielefeld von allen ihren Mitgliedern,
Angehörigen und Besuchenden, die Beachtung dieser Regeln.