Meldungen aus dem Rektorat
Neustrukturierung und Zertifizierungen im Bereich Kunst-und Musikpädagogik
Auf Grundlage der eingereichten Studiengangsdokumente und der Beratung der Zentralen Universitätskommission für Studium und Lehre hat das Rektorat in seiner 1983. Sitzung über die Neustrukturierung und Zertifizierungen im Bereich Kunst- und Musikpädagogik beraten.
Das Rektorat hat beschlossen, die Schwerpunktfächer „Kunst“ und „Musik“ (Lehramt Grundschule) einzurichten und bis zum 30. September 2029 (BA) bzw. 30. September 2027 (M.Ed.; vorbehaltlich der Reakkreditierung des Master of Education-Studiengangs in 2023) ohne Auflagen und Empfehlungen zu zertifizieren. Das Rektorat hat festgestellt, dass die Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung eingehalten werden.
Weiterhin hat das Rektorat die Einrichtung und Zertifizierung der Fächer „Kunst“ und „Musik“ (Lehramt HRSGe) bis zum 30. September 2029 (BA) bzw. 30. September 2027 (M. Ed.; vorbehaltlich der Reakkreditierung des Master of Education-Studiengangs in 2023) ohne Auflagen und Empfehlungen. Auch hier hat das Rektorat festgestellt, dass die Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung, eingehalten werden.
Außerdem hat das Rektorat die Weiterentwicklung und Zertifizierung der Fächer „Kunst“ und „Musik“ (Lehramt Grundschule) bis zum 30. September 2029 (BA) bzw. 30. September 2027(M. Ed.; vorbehaltlich der Reakkreditierung des Master of Education-Studiengangs in 2023) ebenfalls ohne Auflagen und Empfehlungen beschlossen. Auch hier hat das Rektorat festgestellt, dass die Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung eingehalten werden.
Schlußendlich hat das Rektorat beschlossen, die Fächerspezifischen Bestimmungen der Fächer
- „Kunst“ und „Musik“ (Fächer der Kombinationsstudiengänge Bachelor und Master of Education Grundschule)
- „Kunst“ und „Musik“ (Fächer der Kombinationsstudiengänge Bachelor und Master of Education HRSGe)
- „Schwerpunktfach Kunst“ und „Schwerpunktfach Musik“ (Fächer der Kombinationsstudiengänge Bachelor und Master of Education Grundschule)
im Verkündungsblatt der Universität zu veröffentlichen.