© Universität Bielefeld
Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
18. November 2021
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Neufassung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Bielefelder IT-Servicezentrums
In seiner 2006. Sitzung am 16. November 2021 hat das Rektorat die Neufassung der Benutzungsordnung für das BITS zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Benutzerordnung wird nunmehr dem Senat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Die Neufassung war notwendig geworden, weil die aktuelle Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Bielefelder IT-Servicezentrums (BITS) noch aus dem Jahr 1990 stammt und seitdem nur zwei Mal mit Änderungsordnungen am 1. Dezember 1999 sowie am 1. Juni 2001 aktualisiert worden war. Veränderte Strukturen und Prozessabläufe machten nun eine Überarbeitung und Neufassung nötig. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der neuen Fassung ist z.B. eine zeitgemäße Aufgabenbeschreibung des BITS sowie eine Aktualisierung des Rechte- und Pflichtenkatalogs für Nutzer*innen von Informations-, Kommunikations- und Mediendiensten. Die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Systeme und Dienstleistungen sowie zur Störungsbeseitigung erforderlichen Befugnisse des BITS und seiner Mitarbeiter*innen wurden zudem an die im Januar 2021 mit den Personalräten abgeschlossene „Rahmendienstvereinbarung über den Einsatz von IT-Systemen und IT-Prozessen an der Universität Bielefeld“ angeglichen.
Die Neufassung war notwendig geworden, weil die aktuelle Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Bielefelder IT-Servicezentrums (BITS) noch aus dem Jahr 1990 stammt und seitdem nur zwei Mal mit Änderungsordnungen am 1. Dezember 1999 sowie am 1. Juni 2001 aktualisiert worden war. Veränderte Strukturen und Prozessabläufe machten nun eine Überarbeitung und Neufassung nötig. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der neuen Fassung ist z.B. eine zeitgemäße Aufgabenbeschreibung des BITS sowie eine Aktualisierung des Rechte- und Pflichtenkatalogs für Nutzer*innen von Informations-, Kommunikations- und Mediendiensten. Die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Systeme und Dienstleistungen sowie zur Störungsbeseitigung erforderlichen Befugnisse des BITS und seiner Mitarbeiter*innen wurden zudem an die im Januar 2021 mit den Personalräten abgeschlossene „Rahmendienstvereinbarung über den Einsatz von IT-Systemen und IT-Prozessen an der Universität Bielefeld“ angeglichen.