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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
4. August 2010
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Mitglieder für Prüfungsgremium nach § 11 StBAG
Prof. Dr. Hellermann (Prorektor für Qualitätsentwicklung) wird als Mitglied des Rektorats für das Prüfungsgremium nach § 11 StBAG benannt. Dies hat das Rektorat in der Sitzung am 3. August beschlossen. Als Person, die weder Mitglied noch Angehörige der Hochschule ist, wird das Rektorat Herrn Gebhardt dem Senat zur Wiederwahl vorschlagen. Gemäß § 11 des Studien- und Abgabengesetzes (StBAG) hat die Universität ein Prüfungsgremium einzusetzen, das die Qualität ihrer Lehr- und Studienorganisation prüft. An der Universität Bielefeld setzt sich dieses Prüfungsgremium zusammen aus einem Mitglied des Rektorats, zwei Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, einem Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer Person, die weder Mitglied noch Angehörige der Hochschule ist, sowie fünf Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.