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Meldungen aus dem Rektorat

Masterprogramm

Veröffentlicht am 17. März 2017, 13:06 Uhr
In seiner 1784. Sitzung im Mai 2016 hatte sich das Rektorat mit dem Masterprogramm befasst und einen Modus zur Verteilung der Mittel innerhalb der Universität beschlossen. Da die mit dem Ministerium getroffene Vereinbarung zum Masterprogramm ab dem Jahr 2017/18 einen sehr starken Ausbau der Kapazitäten vorsieht, der ggf. nicht realisiert werden kann, erfolgte die Planung für das Masterprogramm jedoch zunächst auf dem Niveau des Jahres 2016/17. Das Rektorat hatte dementsprechend vorgesehen, die Vereinbarung im Einvernehmen mit dem Ministerium ab 2017/18 auf eine realistische Aufnahmekapazität abzusenken und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Die aktuellen Einschreibungszahlen aus dem Wintersemester 2016/17 zeigen jedoch, dass die bereitgestellten Masterstudienplätze insgesamt ausgesprochen gut nachgefragt sind. Außerdem haben sich einige Fakultäten bereit erklärt, weitere Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklungen hat das Rektorat daher in seiner 1815. Sitzung am 14. März 2017 beschlossen, die ursprüngliche Vereinbarung zum Masterprogramm nach Möglichkeit vollständig zu erfüllen. Es hat demenstprechend die Verwaltung beauftragt, (1) die Verteilung der zusätzlichen Masterplätze in den Jahren 2017/18 bis 2020/21 mit dem Ministerium abzustimmen und Einvernehmen herzustellen, (2) eine Verteilung der in Aussicht stehenden Masterprogrammmittel in die Kategorien des Wirtschaftsplanes vorzulegen sowie (3) eine studiengangs- und lehreinheitenscharfe Verteilung der Aufnahmekapazitäten und Masterprogrammmittel vorzulegen, die mit den Fakultäten abgestimmt werden kann.
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