Meldungen aus dem Rektorat
Kenntnisnahme des Berichts der Ethik-Kommission
Das Rektorat hat in seiner 2058. Sitzung am 14. Februar den Bericht der Ethik-Kommission zur Kenntnis genommen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Regelungen für die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld berichtet die*der Vorsitzende regelmäßig – mindestens einmal im Kalenderjahr – dem Rektorat über die Tätigkeit der Ethik-Kommission. Das Rektorat war in seiner Sitzung am 23. August 2022 der Bitte der damaligen Kommissionsmitglieder gefolgt und hatte einer Angleichung des Berichtszeitraums an das Kalenderjahr zugestimmt. Bisher umfasste der Tätigkeitsbericht das akademische Jahr (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres). Der Übergang wurde mit dem nunmehr vorgelegten Tätigkeitsbericht gestaltet. Dementsprechend lag dem Rektorat mit dem Achten Tätigkeitsbericht ein Bericht vor, der ausnahmsweise ein Quartal mehr umfasste (01.10.2021 bis 31.12.2022). Dieser Bericht war zuvor auf der 22. Sitzung der Ethik-Kommission am1. Februar 2023 einstimmig verabschiedet worden.