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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
4. Februar 2013
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Kein Werbematerial für kommerzielle juristische Repetitorien mehr zugelassen
In seiner 1647. Sitzung vom 29. Januar 2013 hat das Rektorat beschlossen, künftig kein Werbematerial für kommerzielle juristische Repetitorien in den Räumlichkeiten der Universität zu gestatten. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in seinem Urteil vom 20.09.2012 ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle kommerziellen Repetitorien gleich behandelt würden, ein Werbe- und Hausverbot verhältnismäßig sein müsse. Werbung für kommerzielle Repetitorien in den Räumen der Universität könne bei den Studierenden den falschen Eindruck erwecken, als sei die Universität selbst nicht davon überzeugt, dass ihr eigenes Angebot ausreiche. Dadurch werde das Vertrauen der Studierenden in die Leistungsfähigkeit der Universität erschüttert.