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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
23. Februar 2017
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Haushalt der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2017
Das Rektorat hat in seiner 1812. Sitzung den Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis genommen. Der Haushaltsplan war zuvor dem Haushaltsausschuss vorgelegt worden, der dem Studierendenparlament die Annahme des Haushaltsplans empfohlen hatte. Gemäß § 3 HWVO ist der Haushaltsplan frühestens zwei Wochen nach seiner Vorlage an das
Rektorat hochschulöffentlich bekannt zu machen und tritt damit in Kraft. Eine Genehmigung durch das Rektorat ist nicht vorgesehen.
Rektorat hochschulöffentlich bekannt zu machen und tritt damit in Kraft. Eine Genehmigung durch das Rektorat ist nicht vorgesehen.