Meldungen aus dem Rektorat
Genehmigung der Änderung der Wahlordnung der Studierendenschaft
Um unter den Bedingungen der Corona-Pandemie Wahlen abhalten zu können, hat das Studierendenparlament (StuPa) der Studierendenschaft der Universität Bielefeld auf seiner Sitzung am 18. März 2021 die Änderung der Wahlordnung der Studierendenschaft beschlossen. Ausnahmsweise darf für die Wahlen im Sommersemester 2021 von den sonst in der Wahlordnung festgelegten Fristen abgewichen werden, um flexibler auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können.
Die Wahlkommission der Studierendenschaft wird diese abweichenden Fristen beschließen und in der ersten Wahlbekanntmachung bekannt geben. Da die Wahlordnung der Studierendenschaft gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 HG der Genehmigung des Rektorats bedarf, hat das Rektorat in seiner Sitzung am 23. März 2021 die vom Studierendenparlament der Universität Bielefeld am 18. März 2021 beschlossene Änderung der Wahlordnung der Studierendenschaft genehmigt.