Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Studiumsqualitätsgesetzes
Veröffentlicht am 14. Juni 2012, 08:55 Uhr
In seiner 1621. Sitzung am 12. Juni 2012 hat sich das Rektorat mit der Umsetzung des Studiumsqualitätsgesetzes befasst, insbesondere mit der Gestaltung des Fortschrittsberichts. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium sind die Hochschulen verpflichtet, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig über die aus Qualitätsverbesserungsmittel durchgeführten Maßnahmen und die daraus resultierenden Erfolge in einem sogenannten „Fortschrittsbericht“ zu informieren. Die Fortschrittsberichte werden vom Ministerium ausgewertet und diese Ergebnisse den Hochschulen sowie dem Parlament zur Verfügung gestellt. Der erste Fortschrittsbericht ist dem Ministerium erstmalig zum 1. März 2014 vorzulegen.
Gesendet von NPetrillo
in Rektoratsmeldung
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