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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
18. Mai 2015
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Finanzierung von Mutterschutz- und Elternzeiten bei Stipendien
In seiner 1739. Sitzung vom 28. April 2015 hat sich das Rektorat mit der Frage befasst, wie verfahren werden soll, wenn Stipendiatinnen, während der Laufzeit eines Stipendiums ein Kind bekommen, insbesondere ob ihnen während der Mutterschutzzeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) und während der Elternzeit das Stipendium fortgezahlt wird und ob dies auf die Bewilligungsdauer des Stipendiums angerechnet wird. Insbesondere hat das Rektorat darüber beraten, ob für Stipendien, die von der Universität Bielefeld aus eigenen Mitteln vergeben werden, einheitliche Regelungen vorgesehen werden sollen.
Das Rektorat bekräftigt seine Auffassung, dass Stipendien an der Universität Bielefeld (Rektoratsstipendien und Fakultätsstipendien) grundsätzlich nur im Umfang von sechs Monaten vergeben werden sollen. An den Regelungen der Rektoratsstipendien für eine Kompensation von Mutterschutzfristen und Elternzeit soll unverändert festgehalten werden. Die Finanzierung erfolgt bei den Rektoratsstipendien aus den für die Rektoratsstipendien vorgesehenen Mitteln. Den Fakultäten wird empfohlen, bei Fakultätsstipendien entsprechend zu verfahren; die Finanzierung erfolgt im gegebenen Fall aus Fakultätsmitteln.
Das Rektorat bekräftigt seine Auffassung, dass Stipendien an der Universität Bielefeld (Rektoratsstipendien und Fakultätsstipendien) grundsätzlich nur im Umfang von sechs Monaten vergeben werden sollen. An den Regelungen der Rektoratsstipendien für eine Kompensation von Mutterschutzfristen und Elternzeit soll unverändert festgehalten werden. Die Finanzierung erfolgt bei den Rektoratsstipendien aus den für die Rektoratsstipendien vorgesehenen Mitteln. Den Fakultäten wird empfohlen, bei Fakultätsstipendien entsprechend zu verfahren; die Finanzierung erfolgt im gegebenen Fall aus Fakultätsmitteln.