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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
22. März 2023
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Finanzbericht zum 4. Quartal 2022
In seiner 2061. Sitzung hat das Rektorat den Finanzbericht zum 4. Quartal 2022 zur Kenntnis genommen und beschlossen, diesen dem Hochschulrat vorzulegen. Dem Hochschulrat wird der Finanzquartalsbericht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des Rektorats zur Verfügung gestellt. Gemäß Hochschulgesetz § 21 Abs. 2, Satz 3 hat das Rektorat dem Hochschulrat mindestens viermal im Jahr im Überblick über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage schriftlich zu berichten. Der Finanzbericht gibt u.a. Auskunft über die Entwicklung der Einnahmen und des Ergebnisses sowie das Budget.