Meldungen aus dem Rektorat
Ergänzung der Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln des Bielefelder Nachwuchsfonds
Das Rektorat hat in seiner 1972. Sitzung am 9. Februar 2021 der Ergänzung der Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln in der Förderlinie für Promovierende des Bielefelder Nachwuchsfonds um eine Passage zur Trennung von inneruniversitärer Beschäftigung und Hausstipendium zugestimmt. Diese Ergänzung ist notwendig, da bei einem Stipendium, das durch die Universität Bielefeld ausgezahlt wird, grundsätzlich keine gleichzeitige Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis möglich ist (vgl. Hausrundschreiben zu Kombination von Stipendien und Arbeitsverhältnissen, 14.08.20), die aktuellen Richtlinien jedoch ausdrücklich festlegen, dass eine geringfügige Beschäftigung im Umfang von 8h/Woche neben dem Stipendium möglich ist. Die Ergänzung erhöht daher die Transparenz der Richtlinien für die Interessent*innen im Vorfeld der Beantragung.
Die Richtlinie für Promovierende wir daher unter Ziffer 2.4 wie folgt neu gefasst:
„Übt ein*e Stipendiat*in neben der Bearbeitung des wissenschaftlichen Vorhabens eine Berufstätigkeit aus, so ist eine Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine Tätigkeit von geringem Umfang handelt. Als Berufstätigkeit von geringem Umfang gilt eine Tätigkeit bis zu 8 Stunden wöchentlich außerhalb der Universität Bielefeld. Eine Vergabe an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis an der Universität Bielefeld beschäftigt sind, ist grundsätzlich nicht möglich.“